Die nachstehenden Rahmenbedingungen bilden einen Vertragsbestandteil einer jeden Spielgruppenanmeldung und gelten als verbindlich.
Anmeldung:
Die Einteilungen werden nach Posteingang festgelegt. Ihre Anmeldung bezieht sich auf ein ganzes Schuljahr und ist verbindlich.
Durchführung:
Die Angebote können nur durchgeführt werden, wenn sich genug Kinder für das jeweilige Angebot anmelden. Melden sich weniger an, wird das Angebot nicht durchgeführt.
Zahlungsbedingungen:
Die Quartalsrechnungen sind im Voraus und innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Gemahnt wird nur einmal mit einer zusätzlichen Gebühr von CHF 10.-. Wird der Betrag danach nicht innert 10 Tagen überwiesen, so wird der Spielgruppenplatz frei gegeben. Sie bezahlen den für Ihr Kind pro Schulquartal freigehaltenen Spielgruppenplatz.
Rückerstattungen:
Bei nicht besuchten Spielgruppentagen und bei frühzeitigem Verlassen der angemeldeten Spielgruppendauer, gibt es keine Rückerstattung.
Krankheit / Ausfall
Bei Unfall oder Krankheit einer Spielgruppenleiterin, werden die Eltern baldmöglichst informiert. Die Spielgruppenleiterin ist bemüht eine Stellvertretung zu organisieren. Ist dies nicht möglich, bleibt die Spielgruppe geschlossen. Die ausgefallenen Stunden können nicht nachgeholt werden und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
Muss die Spielgruppe aus Gründen, die nicht von der Spielgruppe verschuldet wurden, geschlossen bleiben, z.B aus behördlich angeordneten Gründen, ist die Spielgruppe nicht verpflichtet eine anteilsmässige Rückerstattung zu leisten.
Die Spielgruppenleiterin ist frühzeitig über Ferien und andere Absenzen des Kindes zu informieren. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags und die Stunden können nicht nachgeholt werden.
Feiertage/Ferien
Feiertage und Ferien werden gem. Ferienplan Stadt Bern gehandhabt.
Schnuppern:
ist nach Absprache jederzeit möglich.
Versicherung
Das Kind ist durch die Spielgruppe nicht versichert. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern.
Krankheit
Es dürfen nur gesunde Kinder in die Spielgruppe gebracht werde. Allergien und/oder Krankheiten sind uns schriftlich mitzuteilen. Diese Informationen werden vertraulich behandelt. Die Spielgruppenleiterin hat das Recht kranke Kinder nicht anzunehmen. Erkrankt ein Kind während des Spielgruppenunterrichts, müssen die Eltern ihr Kind innerhalb einer Stunde abholen, sofern sie von der Spielgruppenleiterin kontaktiert wurden.
Trägerschaft
Die Waldspielgruppe Barbapapa.
Änderung der Rahmenbedingungen
Der Verein behält sich jederzeit Änderungen der Rahmenbedingungen vor.
Mit der Anmeldung, bestätigen Sie die Eintrittsbedingungen gelesen zu haben, und dass sie mit den enthaltenen Punkten einverstanden sind.
Waldspielgruppe Barbapapa