Was ist mit dem Ablösungsprozess?
Die Ablösung des Kindes aus dem engsten Familienkreis ist ein Schritt, zu dem Eltern und Kind gleichermaßen bereit sein müssen. Es ist von Vorteil, wenn das Kind frühzeitig auf die Spielgruppe vorbereitet wird und die Eltern die vorhandenen Angebote zum Kennenlernen der Spielgruppe und der Spielgruppenleiterin wahrnehmen.
Bring- und Abholzeiten
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich an die im Tagesablauf aufgeführten Bring- und Abholzeiten halten könnten. Damit tragen Sie zu einem geregelten Spielgruppenbetrieb bei und unnötige Unruhen können vermieden werden.
Znüni
Es muss ein Znüni mitgebracht werden. In der Spielgruppe können die Kinder allerhand mitbringen am wichtigsten ist die Wurst zum Brätle im Wald. (Kein Schoggi und Schleckzeug)
Anmeldung
Sie können Ihr Kind jederzeit Anmelden. Nach Möglichkeit werden wir versuchen, Ihren Wünschen die Betreuungszeiten (Tage) betreffend, entsprechen zu können.
Krankheit und/oder Fieber
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leiden oder Fieber über 38° haben möchten wir Sie dringendst ersuchen, das Kind nicht in die Spielgruppe zu bringen. Für eine kurze Information sind wir Ihnen dankbar.
Abholen durch Dritte
Sollten Sie einmal keine Zeit haben, Ihr Kind selber abholen zu können bitten wir Sie, uns rechtzeitig telefonisch den Stellvertreter oder die Stellvertreterin bekanntzugeben. Die entsprechende Person hat sich bei der Abholung des Kindes bei uns auszuweisen.
Finanzielles
Beitragszahlung während den Ferien
Der Beitrag an die Spielgruppe ist auf ein Jahr bemessen und wird pro rata auf vier Monate verteilt. Der drei Monatsbeitrag ist auf Anfang der Spielgruppe zu entrichten.
Der Beitrag an die Spielgruppe ist auf ein Jahr bemessen und wird pro rata auf vier Monate verteilt. Der drei Monatsbeitrag ist auf Anfang der Spielgruppe zu entrichten.
Zahlung
Die Eltern erhalten jeweils Mitte des Vormonates der Spielgruppe die Rechnung für die folgenden drei Monate. Der Betrag wird mit dem beigefügten Einzahlungsschein überwiesen. Ziel ist die Bezahlung bis spätestens Ende des ersten Monats zu begleichen.
Rückvergütung bei Abwesenheit
Sollte Ihr Kind einmal zum Besuch der Spielgruppe verhindert sein (Krankheit, Notfall, Ferien etc..), werden diese Tage nicht rückvergütet. Da der Platz in der Spielgruppe reserviert ist.
Kündigung
Die Kündigung erfolgt schriftlich jeweils auf Ende Monat unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Eltern sind verpflichtet, die Beiträge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu bezahlen, unabhängig davon, ob das Kind die Spielgruppe weiterhin besucht oder nicht.